
AGB
Alle Menschen ab dem 16. Lebensjahr können Abonehmer:innen werden. Die Abonehmer:innen haben sich auszuweisen (Emfpangsbestätigung).
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Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt zu diesem Termin keine ordnungsgemässe Kündigung, wird das Abo automatisch verlängert. Die Abonehmer:innen erhalten rechtzeitig vor Abo-Ende die neue Rechnung, welcher innerhalb der definierten Frist bezahlt werden kann. Die Kündigung muss schriftlich, per E-Mail erfolgen und eine Frist von zumindest 4 Wochen einhalten.
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Yoga Sol ist berechtigt, Mitglieder:innen, die das Ansehen von Yoga Sol stören oder die Gesundheit, Sicherheit oder Ruhe anderer Mitglieder:innen gefährden, oder andere Mitglieder:innen und/oder das Personal sexuell belästigen, jederzeit mit sofortiger Wirkung auszuschliessen, Ein sofortiger Ausschluss ist weiters beispielsweise auch dann gerechtfertigt, wenn Bestimmungen oder Anweisungen des Personals beharrlich nicht befolgt werden.
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Ist das Mitglied voraussehbar mehr als durchgehend einen Monat des Jahres am Besuch verhindert, kann die Mitgliedschaft bei Beibringung einer entsprechenden, unbedenklichen Bestätigung, in bestimmten, nachfolgend angeführten Fällen vorübergehend unterbrochen werden, wobei sich die Mitgliedschaft um die Dauer der Unterbrechung verlängert:
- Bei Krankheit, Unfall, Spitalaufenthalt und Schwangerschaft gegen Beibringung eines ärztlichen Zeugnisses.
- Bei Vorliegen von beruflichen Gründen gegen Beibringung einer entsprechenden Bestätigung des Arbeitgebers.
- Während der Absolvierung des Militärdienstes oder des zivilen Ersatzdienstes gegen Vorlage einer Bestätigung der vorgesetzten Stelle.
Diese so genannten „Time-Stops“ müssen dem frühzeitig gemeldet werden und sind rückwirkend nicht gültig. Grundsätzlich gilt ein Abo-Stopp von 14 Tagen beim 6 Monats-Abo un von 30 Tagen beim 12-Monats Abo. Alle anderen Abso sind von einem Stop ausgeschlossen. -
Kann dem Mitglied die Wahrnehmung der Mitgliedschaft infolge eines Unfalles oder Krankheit nicht mehr zugemutet werden, so kann bei Beibringung eines unbedenklichen ärztlichen Zeugnisses ein Gesuch auf ausserterminliche Auflösung der Mitgliedschafts-Vereinbarung oder die Übertragung der Mitgliedschaftsrechte gestellt werden. Dem Gesuch sind die entsprechenden unbedenklichen Bestätigungen beizulegen. Yoga Sol kann verlangen, dass sich das Mitglied als Voraussetzung für den vorzeitigen Austritt der Untersuchung eines Vertrauensarztes stellt. Liegen die Gründe für eine sofortige Beendigung der Mitgliedschaft vor, dann endet die Mitgliedschaft vereinbarungsgemäss mit Eingang der entsprechenden Mitteilung über die massgeblichen Umstände. Bei Wegzug bzw. Wohnortswechsel ist ein dementsprechender Nachweis – Meldebestätigung des neuen Wohnorts beizulegen, um aus der Mitgliedschafts- Vereinbarung vorzeitig auszutreten. Zu den angeführten Gründen gilt eine Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.
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Vor der Teilnahme an Yogalektionen von Yoga Sol ist von jede:r Teilnehmer:in eine Online-Anmeldung oder ein Anmeldeformular auszufüllen. Mit dem akzeptieren der AGB’s, bestätigt die Teilnehmer:in, dass der Teilnahme an Yogalektionen von Yoga Sol keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen. Bei allen Kursen, Yoga Stunden, Einzelunterricht, Private Yoga, Events, Trainings und Workshops ist Selbstverantwortlichkeit und normale psychische und physische Belastbarkeit und Kondition vorausgesetzt. Bei akuten körperlichen oder psychischen Problemen sollte vorher mit einem Arzt abgeklärt werden, ob Yogastunden zu diesem Zeitpunkt sinnvoll sind. Yogakurse können eine heilsame Wirkung auf das körperliche, geistige und psychische Befinden haben. Sie stellen jedoch keine medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlungen dar.
Vorhandene psychische oder physische gesundheitliche Einschränkungen aber auch eine bestehende Schwangerschaft sind der Kursleitung spätestens zu Beginn des Kurses/Workshop/Veranstaltung zu melden. Sollte im Laufe des Kurses/Veranstaltung/Workshop eine gesundheitliche Einschränkung oder eine Schwangerschaft eintreten, ist die Kursleitung umgehend zu informieren.Jede:r Teilnehmer:in nimmt an diesen Kursen eigenverantwortlich teil, sodass es auch im Ermessen der jeweiligen Teilnehmer:in liegt vor Teilnahme an den Kursen/Veranstaltungen/Workshops sich ärztlichen Rat einzuholen. Sollte ein:e Kursteilnehmer:in Zweifel an der gesundheitlichen oder seelischen Eignung zur Teilnahme haben, so wird jedenfalls empfohlen vor Anmeldung einen entsprechenden fachkundigen Rat einzuholen.
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Für Betriebsunterbrüche zufolge höherer Gewalt haftet Yoga Sol nicht. Für solche zufolge Feuersbrunst, Wasserschadens usw. nur insoweit, als die Versicherung ihrerseits im Rahmen der hierfür eigens abgeschlossenen Betriebsunterbruchversicherung gegenüber Yoga Sol zahlungspflichtig wird. Bei Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen pro Jahr verlängert sich die Mitgliedschafts-Vereinbarung automatisch um die Dauer der Betriebsunterbrechung. Weitere Ansprüche der Mitglieder:innen sind ausgeschlossen.
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Wertgegenstände oder persönliche Effekten und grössere Geldbeträge können im hauseigenen Tresor zur besonderen Verwahrung abgegeben werden. Für in der Garderobe hinterlassene Wertsachen übernimmt Yoga Sol keinerlei Haftung. Handys müssen abgeschaltet werden und unbedingt in der Garderobe deponiert werden. Die Garderobe wird dem Mitglied nur zur Nutzung überlassen. Damit wird gegenüber dem Mitglied durch Yoga Sol aber keine Verwahrung der Gegenstände übernommen. Die Garderoben-Räume werden während den Lektionen geschlossen sein.
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Das Mitglied hat Yoga Sol eine Änderung seiner/ihrer persönlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Die Daten werden elektronisch gespeichert. Yoga Sol hat ein durch das Mitglied jederzeit widerrufbares Recht zur Verwendung der Daten zu eigenen Marketingzwecken. Die Bestimmungen des Datenschutzes werden durch Yoga Sol beachtet. Eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen gesetzlicher Erfordernisse.
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Die Rechte des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
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Mündliche Abmachungen sind ungültig. Jede Sondervereinbarung muss schriftlich erfasst und von Yoga Sol schriftlich bestätigt werden.
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Der Ausdruck „Mitglied“ beinhaltet keine Vereinsmitgliedschaft.
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Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dieser Mitgliedschafts-Vereinbarung ist das für Balgach sachlich zuständige Gericht. Es wird vereinbart, dass ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung kommt.
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Gesundheit der Nutzer:in: Das Mitglied ist sich bewusst, dass Yoga körperliche Anforderungen mit sich bringt. Das Mitglied erklärt, alle körperlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen dafür mitzubringen. Im Zweifel ist es eigenverantwortlich verpflichtet, dies ärztlich abklären zu lassen. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr des Mitgliedes. Yoga Sol übernimmt für Schäden oder Unfälle, die bei der Ausübung von Yoga entstehen können, keine Haftung.
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Die allgemeinen Geschäftsbedingungen hat das Mitglied erhalten und zur Kenntnis genommen.